Das Kyoto- Protokoll
Zur Abwehr befürchteter Klimarisiken durch verstärkten Ausstoß sog. Treibhausgase wurde auf der UN-Konferenz für
Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro eine Klima-Rahmenkonvention verabschiedet. Nachfolgende Konferenzen
sollten Näheres regeln. 1997 einigten sich rd. 150 Staaten im „Kyoto- Protokoll“ auf quantitative Ziele für die
Verringerung der Emissionen von sechs wichtigen Spurengasen, darunter Kohlendioxid (CO2) und Methan, um 5,2 Prozent
bis spätestens 2012 gegenüber den Ist-Werten für 1990. Verpflichtungen übernahmen allerdings nur die Industrieländer,
so die EU und die USA Reduktionen um 8 bzw. 7 Prozent.
Das Kyoto - Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn 55 Länder
es ratifiziert haben, die zusammen 55 Prozent der Emissionen von 1990 repräsentieren. Der größte Emittent, die USA,
hat die Ratifikation verweigert. Es kommt deshalb auf Russland an. Ihm, aber auch anderen Staaten, die zunächst nicht
ratifizieren wollten (u. a. Australien, Kanada) wurden 2001 in Marrakesch erhebliche Konzessionen gemacht, bes.
hinsichtlich der Anrechnung sog. Senken, d. h. CO2-bindender Aktivitäten in Land- und Forstwirtschaft (Aufforstung),
an Stelle einer entsprechenden Verringerung der Emissionen. Dadurch verringerte sich die Reduktions-Quote für alle
Industrieländer auf etwa 1,8 Prozent. Russlands Beitritt ist nach wie vor offen.
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